Förderung für qualitativen Journalismus ausgeschüttet
Die Medienbehörde „KommAustria“ hat erstmals die mit insgesamt 20 Millionen Euro dotierte Qualitätsjournalismusförderung für Print- und Onlinemedien ausgeschüttet.
Die Medienbehörde „KommAustria“ hat erstmals die mit insgesamt 20 Millionen Euro dotierte Qualitätsjournalismusförderung für Print- und Onlinemedien ausgeschüttet. Dabei entfiel mit rund 2,3 Millionen Euro mehr als ein Zehntel der Fördermittel auf die „Kronen Zeitung“. Zählt man „Österreich“/oe24 und „Heute“ hinzu, entfielen fast vier Millionen Euro und damit ein Fünftel der Fördersumme auf die drei größten Boulevardmedien des Landes.
Hinter der „Kronen Zeitung“ folgten der „Kurier“ (ca. 1,6 Millionen Euro) und die „Kleine Zeitung“ (ca. 1,4 Millionen). „Der Standard“ kam auf in etwa 1,1 Millionen Euro. Die Oberösterreichischen Nachrichten bekommen 590.583,39 Euro an Journalismusförderung, für „inhaltliche Vielfalt“ werden 97.988,70 Euro ausgezahlt, weitere 6.683,09 gibt es für die Verteilung von Schülerabos.
Umfangreicher Kriterienkatalog
Die Auszahlung erfolgte für das Jahr 2022. Die Entscheidung über die Vergabe für 2023 soll heuer im Frühsommer kommuniziert werden. 15 Millionen Euro der Qualitätsjournalismusförderung entfallen auf Journalismusförderung. Die Höhe der Förderung berechnet sich nach der Anzahl des nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen festangestellten redaktionellen Personals. Zudem hält die Qualitätsjournalismusförderung Mittel für Aus- und Weiterbildung, Medienkompetenzförderung, die Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen sowie Presseclubs und schließlich Medienforschungsförderung bereit.
Kein Geld für „Exxpress“
Um Förderung angesucht, aber abgelehnt wurden etwa „Yachtrevue“, „Autorevue“, „ChefInfo“ und „Gusto“, da es sich dabei um keine Universalmedien handelt. „Exxpress“ schaute durch die Finger, da es notwendige Nachweise nicht erbrachte. Generell von der Förderung ausgeschlossen sind auch demokratiefeindliche Medien – also solche, die in der Vergangenheit wiederholt zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgestachelt haben oder wegen Verhetzung verurteilt worden sind. Auf Basis dieser Bestimmung wurde kein Antrag auf Förderung abgelehnt.