Mit 103 km/h durch Linz gerast: 43-Jährige muss Führerschein abgeben
LINZ. Ihren Führerschein ist eine Linzerin nach einem wilden Fahrmanöver in Ebelsberg los.
Nicht nur, dass die Frau gut doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs war, sie ignorierte auch noch die Anhaltezeichen der Polizei und führte schließlich auf Höhe der Beamten eine Vollbremsung durch. Ihren Führerschein musste die 43-Jährige an Ort und Stelle abgeben, teilte die Polizei am Donnerstagabend mit.
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Die Verkehrssünderin war der Exekutive am Donnerstag gegen 14 Uhr bei routinemäßigen Geschwindigkeitskontrollen ins Netz gegangen. Auf der Florianer Straße nahe der Betriebsabfahrt A1 bemerkten die Beamten den Pkw, der sich mit stark überhöhter Geschwindigkeit näherte. Das Messgerät zeigte einen Wert von 103 km/h.
Vollbremsung vor Polizist
Obwohl die Lenkerin mittels deutlichen Handzeichen zum Anhalten aufgefordert wurde, beschleunigte sie noch weiter. Erst auf Höhe des einschreitenden Polizisten stieg die Linzerin mit aller Kraft aufs Bremspedal. Sie durfte ihre Fahrt nicht fortsetzen und wird mehrfach angezeigt.
Die Polizei kontrollierte im Bereich Florianer Straße:
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Das Mindeste bei so einem Verhalten wäre ein psychologisches Gutachten zu erstellen um eine zukünftige Lenkerberechtigung zu verhindern
Wird das Auto beschlagnahmt und versteigert? Oder ist es ein leasing Auto. Was sagt Leonore dazu?
Frau Gewessler ist sicher eine der produktivsten und sachlichsten Minister der derzeitigen Regierung. Ich kann Ihre Andeutung daher nicht verstehen.
Eine Beschlagnahmung und Versteigerung ist möglich, wenn jemand im Ortsgebiet mit 80 und auf Freilandstraßen mit 90 kmh mehr als erlaubt erwischt wird.
... die Strafen sind auch ohne Beschlagnahmung hoch:
>= 40 km/h
Strafe: € 300 bis € 5.000
Entzug der Lenkberechtigung: 1 Monat*
Nachschulung (bei wiederholter Übertretung innerhalb von 5 Jahren)
>= 60 km/h
Strafe: € 500 bis € 7.500
Entzug der Lenkberechtigung: mind. 3 Monate*
Nachschulung, Beschlagnahme und Verfall des Fahrzeuges bzw. Lenkverbot (bei wiederholter Übertretung innerhalb von 5 Jahren)